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   LG Duisburg, 04.11.1994 - 4 S 160/94   

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https://dejure.org/1994,5703
LG Duisburg, 04.11.1994 - 4 S 160/94 (https://dejure.org/1994,5703)
LG Duisburg, Entscheidung vom 04.11.1994 - 4 S 160/94 (https://dejure.org/1994,5703)
LG Duisburg, Entscheidung vom 04. November 1994 - 4 S 160/94 (https://dejure.org/1994,5703)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines reiserechtlichen Schadensersatzanspruchs eines Busreisenden wegen eines durch Abhandenkommen einer Reisetasche auf der Busrückreise von Spanien entstandenen Schadens; Voraussetzungen des Mitverschuldens eines Reisenden bei ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 693
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch

    Auszug aus LG Duisburg, 04.11.1994 - 4 S 160/94
    Steht - wie hier - der Mangel der Reise fest, folgt daraus hinsichtlich des Verschuldens des Veranstalters oder seiner Leistungsträger eine Beweislastumkehr (BGH NJW 1987, 1938, 1939).
  • AG Duisburg-Hamborn, 21.04.1994 - 9 C 747/93
    Auszug aus LG Duisburg, 04.11.1994 - 4 S 160/94
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 21. April 1994 - 9 C 747/93 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:.
  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 342/12

    Haftung des Busunternehmers: Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende Sicherung

    Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) waren hiermit ferner besondere Sorgfaltspflichten der Beklagten verbunden: Sie war gehalten, die Instrumente während der Beförderung gegen Verlust und Beschädigung zu schützen (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.1982 - VII ZR 82/82 - NJW 1983, 113: allgemein zur Pflicht des Werkunternehmers, mit dem in seinen Gewahrsam gelangten Eigentum des Bestellers pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren; LG Duisburg, NJW-RR 1995, 693: zu Sicherungspflichten in Bezug auf das Gepäck von Busreisenden).
  • AG Bad Homburg, 09.01.2002 - 2 C 2524/01

    Gepäckverlust bei Pauschalreise ein Reisemangel

    In solchen Fällen hat die Rechtsprechung den Gepäckverlust als Reisemangel eingestuft (vgl. LG Duisburg, NJW-RR 1995, 693).
  • AG Hamburg, 16.09.1997 - 9 C 102/97
    b) Daher haftet der Reiseveranstalter grundsätzlich nur, wenn das Gepäck im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem von ihm organisierten Transportvorgang abhanden kommt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 07.07.1983, Az: 52 S 421/82; LG Duisburg, Urteil vom 04.11.1994, Az: 4 S 160/94, NJW-RR 1995, 693).
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