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LG Duisburg, 04.11.1994 - 4 S 160/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines reiserechtlichen Schadensersatzanspruchs eines Busreisenden wegen eines durch Abhandenkommen einer Reisetasche auf der Busrückreise von Spanien entstandenen Schadens; Voraussetzungen des Mitverschuldens eines Reisenden bei ...
- reise-recht-wiki.de
Verlust von Gepäck
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Hamborn, 21.04.1994 - 9 C 747/93
- LG Duisburg, 04.11.1994 - 4 S 160/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 693
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86
Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch …
Auszug aus LG Duisburg, 04.11.1994 - 4 S 160/94
Steht - wie hier - der Mangel der Reise fest, folgt daraus hinsichtlich des Verschuldens des Veranstalters oder seiner Leistungsträger eine Beweislastumkehr (BGH NJW 1987, 1938, 1939). - AG Duisburg-Hamborn, 21.04.1994 - 9 C 747/93
Auszug aus LG Duisburg, 04.11.1994 - 4 S 160/94
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 21. April 1994 - 9 C 747/93 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:.
- OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 342/12
Haftung des Busunternehmers: Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende Sicherung …
Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) waren hiermit ferner besondere Sorgfaltspflichten der Beklagten verbunden: Sie war gehalten, die Instrumente während der Beförderung gegen Verlust und Beschädigung zu schützen (…vgl. BGH, Urt. v. 23.9.1982 - VII ZR 82/82 - NJW 1983, 113: allgemein zur Pflicht des Werkunternehmers, mit dem in seinen Gewahrsam gelangten Eigentum des Bestellers pfleglich umzugehen und es vor Schaden zu bewahren; LG Duisburg, NJW-RR 1995, 693: zu Sicherungspflichten in Bezug auf das Gepäck von Busreisenden). - AG Bad Homburg, 09.01.2002 - 2 C 2524/01
Gepäckverlust bei Pauschalreise ein Reisemangel
In solchen Fällen hat die Rechtsprechung den Gepäckverlust als Reisemangel eingestuft (vgl. LG Duisburg, NJW-RR 1995, 693). - AG Hamburg, 16.09.1997 - 9 C 102/97 b) Daher haftet der Reiseveranstalter grundsätzlich nur, wenn das Gepäck im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem von ihm organisierten Transportvorgang abhanden kommt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 07.07.1983, Az: 52 S 421/82; LG Duisburg, Urteil vom 04.11.1994, Az: 4 S 160/94, NJW-RR 1995, 693).